Sind nach ISPM 15 weitere Behandlungsformen außer der Hitzebehandlung notwendig?

Mittlerweile sind neben der Hitzebehandlung des Verpackungsholzes nach IPPC-Standard ISPM Nr. 15 keine weiteren Behandlungen mehr vorgeschrieben. Früher war es so, dass das Holz auch entrindet sein musste, d. h., es durften keine größeren Rindenstücke mehr enthalten sein. Dies ist aber mittlerweile nicht mehr vorgeschrieben.

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