Markierung von Holzwerkstoffen notwendig? Ja oder Nein?

Holzverpackungen, die in Drittländern gemäß IPPC-Standard ISPM 15 behandelt wurden, können in Deutschland problemlos für den Export verwendet werden, sofern sie keinerlei Reparaturbedürftigkeit aufweisen. Unternehmen können daher Paletten und andere Verpackungen im Ausland einkaufen, welche - wenn sie dort hergestellt sind - die Markierung des Ursprungslandes, zum Beispiel PL für Polen, tragen. Diese ist weltweit gültig. Müssen Teile dieser Holzverpackung repariert werden, so ist dazu ISPM-15-behandeltes Holz zu verwenden, welches außerdem von einem registrierten Reparaturbetrieb gesondert markiert werden muss. Als Alternative besteht jedoch auch die Möglichkeit, die ursprüngliche Markierung komplett zu entfernen, eine vollständige Behandlung nach ISPM 15 vorzunehmen und die Holzverpackung neu zu markieren.

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