IPPC-Markierung für Holzpaletten: Wie lang gültig?

Die phytosanitäre Behandlung von Holzverpackungen, so bspw. Holzpaletten, nach IPPC-Standard ISPM 15 ist dauerhaft gültig und bedarf keiner Erneuerung. Somit gibt es keinerlei Vorgaben zum Zeitraum, innerhalb dessen eine Holzverpackung nach der ISPM-15-Behandlung in den Export verbracht werden muss. Ein wesentliches Kriterium für die Verwendung der Holzverpackungen ist die ISPM-15-Markierung, die nicht nur dauerhaft lesbar, sondern auch vollständig nach geltenden Reglements vom autorisierten Fachbetrieb aufgebracht worden sein muss. Eine solche Markierung ist im Export ein gültiger Nachweis zur ordnungsgemäßen Behandlung nach ISPM 15.

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