Welche Länder wenden den ISPM-Standard an?

Die Behandlung nach IPPC-Standard ISPM Nr. 15 war in der Vergangenheit für die Länder Australien und China vorgesehen. Das Verpackungsholz bspw. für Holzpaletten wurde damals noch mit Methylbromid begast - dieses Verfahren ist in Deutschland jedoch seit dem Jahr 2009 verboten. Die Begasung sollte eine Einschleppung der sogenannten blauen Fichtenholzwespe, auch als Sirex-Wespe bekannt, verhindern. Heute ist dazu hierzulande ausschließlich die Hitzebehandlung des Holzes erlaubt. Seit 2010 ist die Nutzung von Methylbromid zur Holzbehandlung auch in der gesamten EU nicht mehr zulässig. Mittlerweile setzen immer mehr Länder auf den IPPC-Standard für phytosanitäre Maßnahmen ISPM 15, wenngleich mancherorts noch Methylbromid zum Einsatz kommt. Auf diese Weise behandelte Holzverpackungen dürfen jedoch noch immer in den EU-Raum eingeführt werden. Welche Länder den ISPM 15 bereits einsetzen, lässt sich auf zahlreichen Listen im Netz herausfinden.

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