Palettenholz verbrennen? Besser nicht!

Grundsätzlich gilt zunächst einmal, dass lediglich unbehandeltes Holz als Brennmaterial für Privatpersonen dienen darf. Auch wenn in Vorschriften für Europaletten oder in jenen für die chemische Industrie festgelegt ist, dass diese keine Holzschutzmittel enthalten dürfen, ist darin nicht protokolliert, welchen giftigen Dämpfen oder ähnlichem die Paletten auf ihrem Weg rund um die Welt möglicherweise ausgesetzt waren. Des Weiteren gelten auch Lackierungen oder Imprägnierungen des Holzes als Maßnahmen, nach welchen ein Verbrennen der Palette nicht mehr gestattet ist. Für Einweg- oder Systempaletten, für die eine solche Vorschrift nicht greift, ist das Verbrennen ebenfalls zu unterlassen, nicht zuletzt, um die Umwelt vor diesen Giftstoffen zu schützen. Denn Einwegpaletten, die teilweise nur zu geringen Teilen aus Holz bestehen, hinterlassen beim Verbrennen einen unschönen Geruch und sehr viel Rauch.
Des Weiteren ist man, was die Brenndauer beträgt, bei als Kaminholz ausgelegtem Holz mit Sicherheit auf der besseren Seite. Zudem können Nägel, die in den Paletten verarbeitet sind, zu Schäden im Kamin führen und nicht richtig getrocknetes Holz zu größeren Ablagerungen von Ruß, die im schlimmsten Fall zu einem sogenannten Kaminbrand führen können. Letzteres jedoch gilt für jede Art von Holz – nicht nur für jenes von Paletten – das Sie zum Verbrennen im Kamin einsetzten möchten.

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