Welche Regeln beinhaltet der ISPM 15?

Der IPPC-Standard Nr. 15 regelt, wie das Holz bspw. für Holzpaletten behandelt werden muss. Es gibt zwei Arten der Behandlung:

  1. Hitzebehandlung: Das Holz wird 30 min lang im Kern mit 56°C erhitzt.

  2. Methylbromid-Begasung: Diese Art der Behandlung ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten. Verschiedene Länder, die allerdings immer weniger werden, akzeptieren diese Behandlung von Palettenholz noch.

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