Hitzebehandlung nach IPPC-Standard ISPM Nr. 15 für Einwegpaletten

  • Effektive Methode der Hitzebehandlung 
  • Abtötung von Schädlingen
  • Optional: Technische Trocknung

Wir halten stets unsere Qualitäts- und Lieferversprechen

Einwegpaletten, die für den Exporthandel eingesetzt werden sollen, müssen vor dem Verkauf an Kunden einer umweltfreundlichen ISPM-15-Behandlung unterzogen werden. Diese Behandlung tötet Schädlinge ab, die sich durch den Export in anderen Ländern ausbreiten und großen Schaden anrichten könnten. Holzschädlinge greifen beispielsweise lebende Wälder an und gefährden langfristig Holzbestände.

Abtöten von Schädlingen, Fitmachen für den Export

Die Schramm & Co GmbH aus Hanau stellt seit vielen Jahren selbst Einwegpaletten her und liefert diese an Kunden aus ganz Deutschland. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, sichern wir Ihre neuen Einwegpaletten mit der effektiven Methode der Hitzebehandlung ab. Wir sind vom Regierungspräsidium Gießen des Landes Hessen offiziell autorisiert für die Lieferung von nach IPPC-Standard ISPM Nr. 15 behandeltem Holz.

Zusätzliche technische Trocknung sorgt für umfassenden Schutz

Auf Wunsch unterziehen wir Ihre Einwegpaletten zusätzlich der sogenannten technischen Trocknung. Diese empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall, da die Behandlung nach ISPM 15 Ihre Holzpaletten zwar für den Export befähigt, aber noch nicht das Schimmeln des Palettenholzes und dessen Verfärbung durch Pilzbefall verhindert. Eine so befallene Holzpalette sieht nicht nur weniger schön aus, sie verliert auch stark an Wert und kann nicht mehr überall eingesetzt werden. Schimmelbefallene Holzpaletten dürfen beispielsweise nicht mehr in Kontakt mit Lebensmitteln kommen.

Da bei der schonenden technischen Trocknung die für Schädlinge tödlichen Temperaturen nicht erreicht werden, muss der Trocknung auf jeden Fall die Behandlung nach IPPC-Standard ISPM Nr. 15 vorausgehen. Anschließend können Ihre Einwegpaletten aus Holz beides: Effektives Vorbeugen gegen Pilzbefall wie Schimmel und Abtöten der Schädlinge im Vorfeld des Exports.

Was ist eine ISPM-15-Behandlung?

Die Hitzebehandlung ist eine der beiden anerkannten Methoden zur Behandlung von Einwegpaletten aus Holz. Da die Begasung mit Methylbromid in Europa nicht mehr erlaubt ist, wird aktuell nur noch die Hitzebehandlung durchgeführt.

Die ISPM-15-Behandlung wurde als weltweite Vereinheitlichung der Schutzmaßnahmen von der UN-Unterorganisation „International Plant Protection Convention“ (IPPC) entwickelt. Bei ihrer Durchführung wird der Kern der Holzpalette für mindestens 30 Minuten auf 56 Grad erhitzt. Dabei werden alle Eiweißmoleküle im Holz denaturiert und Schädlinge somit abgetötet. Diesen Vorgang protokollieren wir bei Schramm chargenbezogen sehr genau.

Nach der Behandlung werden alle Holzpaletten mit dem vorgeschriebenen IPPC-Logo ausgestattet. Die Codierung der Einwegpaletten besteht aus dem Länderkürzel, der Registriernummer des Herstellers und der Art der Behandlung (HT für Heat Threatment = Hitzebehandlung).

Wie wird die technische Trocknung durchgeführt?

Im Gegensatz zur ISPM-15-Behandlung erfordert die technische Trocknung mehr Zeit. Das Palettenholz wird in isolierten Kammern mehrere Tage durch Wärme getrocknet, bis es nur noch eine bestimmte niedrige Holzfeuchte aufweist. Diese Behandlung ist zwar kostenintensiver als die reine Behandlung nach dem IPPC-Standard ISPM Nr. 15, lohnt sich jedoch für den Käufer auf jeden Fall, da durchgetrocknete Holzpaletten viel länger ihren Wert erhalten und vielseitiger eingesetzt werden können. Außerdem kann der Befall mit Schimmel und Pilzen die Gesundheit von Mitarbeitern gefährden, da Schimmelsporen zu Allergien und Asthma führen.

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