Wer darf Paletten reparieren?

Vor allem Europaletten haben hohe Standards. Das gleiche gilt auch für die Reparatur jener. Wer eine Europalette reparieren möchte, benötigt zunächst die Lizenz von EPAL (die in unserer Firma leider nicht vorliegt). Wird eine Reparatur ohne vorheriges Einverständnis von EPAL durchgeführt, erfolgt eine juristische Verfolgung. Für die Unternehmen, die eine Zulassung erhalten haben, bedeutet dies jedoch nicht, dass sie nun ohne Weiteres eine Reparatur vornehmen können. Gemäß einer Vorschrift der UIC dürfen nur entsprechende Teile in der Palette verbaut werden, ohne dass diese ihren Namen verliert. Nach der Reparatur muss eine Europalette die gleichen (technischen) Eigenschaften enthalten wie zuvor, ansonsten entfällt ebenfalls die Möglichkeit, sie als Europalette im Pool anzubieten.
Getreu dem Motto „andere Länder, andere Sitten“ hat auch jede Palette – egal ob Mehrweg- oder Industriepalette – eine andere Vorschrift, wie diese zu reparieren ist. Die Auflagen können mal mehr, mal weniger streng formuliert sein. Auch im Fall von Einwegpaletten können sich (entgegen ihres Namens) Reparaturen lohnen, da auch sie mitunter mehrfach verwendet werden können.

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