IPPC-Standard ISPM 15: Wie müssen Holzpaletten markiert werden?

Die Markierung von Holzverpackungen, bspw. Paletten aus Holz, die nach IPPC-Standard ISPM 15 behandelt wurden, muss in erster Linie dauerhaft und nicht entfernbar aufgebracht werden. Darüber hinaus muss ihre vollständige Lesbarkeit gewährleistet sein, um einen eindeutigen Nachweis zum behandelnden Unternehmen zu erhalten. Die aufgebrachte Registriernummer ist neben dem IPPC-Logo, dem Länder- und Regionenkürzel sowie dem Kürzel zur Art der Behandlung Teil der gesamten Markierung nach ISPM 15 und daher problemlos nachvollziehbar. Eventuelle Unstimmigkeiten zur phytosanitären Behandlung können auf diese Weise in Bezug mit den angefertigten Dokumentationen des registrierten Unternehmens geklärt werden. Da die Markierung gemäß ISPM 15 international genormt ist, sind verwirrende Abweichungen ausgeschlossen.

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