Kann IPPC-behandeltes Palettenholz wiederverwendet werden?

Es ist ohne Weiteres möglich, einmal nach ISPM 15 behandeltes Verpackungsholz weiter zu verwenden, nachdem es bereits exportiert wurde. Eine Neubehandlung oder auch Neumarkierung sind daher nicht nötig, denn die einmalige Behandlung ist über die gesamte Nutzungsdauer wirksam, da Schadorganismen im Holz effektiv abgetötet wurden. Zudem gibt es keinerlei zeitliches Limit, das zwischen Behandlung und Export gilt. Darüber hinaus kann einmal nach ISPM behandeltes Holz immer wieder verwendet werden, bis es defekt ist und instand gesetzt werden muss. Erst bauliche Ergänzungen oder ein Neuaufbau der Verpackung erfordern eine neue Behandlung nach dem IPPC-Standard ISPM 15 inklusive Markierung. Dies ist der Fall bei Austausch von mehr als einem Drittel der Verpackungsbestandteile.

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