Paletten mit Methylbromid behandeln: Verboten, aber nicht verbannt

Mit Methylbromid behandeltes Verpackungsholz darf innerhalb der gesamten Europäischen Union und anderen Staaten noch immer verwendet werden, da Schadorganismen ausschließlich frisches Holz befallen. Die Behandlung mit Methylbromid gilt dabei wie auch die Hitzebehandlung für die gesamte Lebenszeit des Verpackungsholzes. Die EU-Regelung untersagt lediglich die Nutzung der Methylbromidbegasung von Holzverpackungen, bspw. Holzpaletten, innerhalb der Mitgliedstaaten. Sofern keinerlei baulichen Veränderungen an den Verpackungen vorgenommen werden, dürfen diese - auch aus Drittländern stammend - ohne Einschränkungen wieder verwendet werden. Gleiches betrifft ebenso alte Holzverpackungen, welche aus der Zeit vor dem Nutzungsverbot stammen. Vorgeschrieben ist dabei jedoch die Einhaltung des ISPM 15, die eine Holzbehandlung bestätigt.

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