Was ist bei der Reparatur von IPPC-behandelten Holzpaletten zu beachten?
Bei der Reparatur von Holzverpackungen wie beispielsweise Paletten darf ausschließlich hitzebehandeltes, ISPM-15-konformes Holz verwendet werden. Da lediglich eine Markierung auf den Holzverpackungen aufgebracht sein darf, muss die ältere entfernt werden. Die Entfernung der Markierung muss auch dann vorgenommen werden, wenn keine Nutzung der Holzverpackung im Rahmen des des IPPC-Standards ISPM 15 mehr vorgesehen ist, zum Beispiel bei ausschließlicher Verwendung in Deutschland. Darüber hinaus dürfen Reparaturen von Paletten oder ähnliches nicht in Eigenregie der Besitzer vorgenommen werden. Lediglich autorisierte Fachbetriebe verfügen über die nötige Fachkenntnis und technische Ausrüstung, um den ursprünglichen Zustand der Holzpaletten und Ladehilfsmittel wiederherzustellen und die Einhaltung der Qualitätsstandards zu gewährleisten. Die Firma Schramm ist selbst leider nicht im Besitz einer Lizenz zur Reparatur von Europaletten.